EinTritt: Freitag, den 30.07.2010. Jörg B. wurde nun von "Trier bewegt" beim Obdachlosenasyl "Benedikt-Labre-Haus" angemeldet, damit er eine Postadresse hat. Anschließend verlangte der Bürgerservice im Rathaus erstmal eine Geburtsurkunde. Die müsste Jörg B. in seiner Geburtsstadt beantragen, um einen Personalausweis zu erhalten. Auch der Hinweis darauf, dass unser Klient gesundheitlich nicht in der Lage ist eine längere Reise zu unternehmen (er wurde im Rheinland geboren), half nicht weiter. Erst nachdem unser Mitarbeiter der Vorgesetzten des Bürgerservice erklärte, wie akut der Fall ist und dass der Mensch zuallererst eine medizinische Behandlung benötigt, konnte ein Weg gefunden werden, die Identität unseres Klienten unbürokratisch zu bestätigen.
Der darauf folgende Gang zur Krankenkasse AOK gestaltete sich wegen Jörgs Beinerkrankung schwierig. Dem AOK-Mitarbeiter genügte allerdings der vorläufige Personalausweis von Jörg B. Eine kurze Recherche im Intraweb der AOK und ein Anruf bei den Kollegen aus Saarbrücken (dem früheren Aufenthaltsort von Jörg B.) genügten für eine vorläufige Versicherung.
Die ARGE hingegen erwies sich als echte Bürokratenfestung. Nachdem wir mit Jörg ein zwölfseitiges Formular ausfüllten und die nötigen Papiere vom Obdachlosenasyl und der Krankenkasse besorgten, verlangte die Mitarbeiterin der ARGE das Ausfüllen drei weiterer Formulare. Außerdem verwiesen sie uns an die Deutsche Rentenversicherung.
Der "Trier bewegt"-Mitarbeiter kommentiert dazu: "Anscheinend ist vielen Menschen immer noch nicht klar, dass Alkoholismus eine ernstzunehmende Erkrankung ist und kein Freizeitvergnügen, dass man einfach so mal abstellen kann. Es beeinflusst die Psyche wie den Körper." Im Fall Jörg B. führte die Akloholerkrankung zu Folgeerkrankungen, wie Polyneuropathie in Beinen und Händen, starke Kreislaufschwäche und regelmäßigem Erbrechen nach dem ersten Schluck am Morgen. Außerdem leidet Jörg unter einer Lebererkrankung. Er ist nicht in der Lage einen Kilometer zu gehen.
Trotz all unserer Argumente bekam Jörg B. erst für den kommenden Dienstag einen Termin, wo die sogenannte "Bedürftigkeit" geprüft werden soll. Bis dahin bleibt Jörg ohne Krankenversicherung und kann deshalb auch nicht die dringend notwendige medizinische Betreuung in Anspruch nehmen.
Wir wollen dennoch am Montag zum Arzt gehen und Jörg B. ins Krankenhaus einweisen lassen.
