Die Satzung

Satzung des Vereins „Trier bewegt“


§ 1 Name und Sitz




§ 2 Geschäftsjahr




§ 3 Zweck des Vereins




a)      Projekte zur Förderung der politischen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger


b)      Redaktionelle Berichterstattung, Aufklärung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit


c)      Soforthilfe für Menschen in sozialer Not


d)      Die Aktion „Streetwork“


e)      Weiterbildungsangebote zu dem Vereinszweck relevanten Themen in Form von Vorträgen, Seminaren und Workshops


g)   Vernetzung und Förderung von Vereinigungen sowie Einzelpersonen, die sich in den für den Vereinszweck relevanten Bereichen engagieren


 



§ 4 Gemeinnützigkeit, Mittelverwendung




§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft




§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft



§ 7 Beiträge




§ 8 Organe des Vereins



a)      die Mitgliederversammlung


b)      der Vorstand.



§ 9 Mitgliederversammlung




§ 10 Vorstand



§ 11 Kassenprüfung



§ 12 Auflösung des Vereins


Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes – soweit dadurch die Gemeinnützigkeit verloren geht - fällt das Vermögen des Vereins an die „Obdachlosenhilfe ‚Streetwork Trier’ e.V.“, Maarstr. 102,  54290 Trier, die es nur für gemeinnützige und mildtätige Zwecke verwenden darf.


§ 13 in Kraft treten


Die vorstehende Satzung wurde am 23. November 2008, im Friedens- und Umweltzentrum in Trier, errichtet und anschließend von den unterzeichnenden Personen unterschrieben.